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   OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98   

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OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98 (https://dejure.org/1998,25728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98 (https://dejure.org/1998,25728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 4 Ss OWi 1119/98 (https://dejure.org/1998,25728)
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  • Burhoff online

    Darlegung der Beweiswürdigung, Fahrlässigkeit, Foto, Geschwindigkeitsüberschreitung, Libi, subjektive Tatseite, Tatort, Verweisung auf Libi

 
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  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98
    Hat der Tatrichter - wie hier - im Urteil nicht nach § 267 Abs. 1 S.3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verwiesen, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgelichtete Person oder jedenfalls charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei der Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob dieses zur Identifizierung generell geeignet ist (BGHSt 41, 376; OLG Hamm, NZV 1997, 89).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98
    Dessen Überzeugungsbildung, die nur in begrenztem Umfang auf Rechtsfehler überprüft werden kann, ist grundsätzlich bindend für das Rechtsbeschwerdegericht, dem es insbesondere verwehrt ist, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (vgl. BGHSt 29, 18).
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98
    Vielmehr ist es zumindest in Fällen, die Anlass zu Zweifeln geben, erforderlich, dass der Tatrichter unter Berücksichtigung der Einlassung des Betroffenen nachvollziehbar und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze darlegt, aufgrund welcher Erwägungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung gelangt ist (vgl. BGH NStZ 1992, 347).
  • OLG Hamm, 02.04.1996 - 3 Ss OWi 192/96
    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98
    Hat der Tatrichter - wie hier - im Urteil nicht nach § 267 Abs. 1 S.3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verwiesen, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgelichtete Person oder jedenfalls charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei der Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob dieses zur Identifizierung generell geeignet ist (BGHSt 41, 376; OLG Hamm, NZV 1997, 89).
  • OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94
    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98
    Der Tatrichter hat hiernach im Regelfall seine Feststellungen aus dem Beweisergebnis zu rechtfertigen, damit erkennbar wird, dass er die Befugnis der freien Beweiswürdigung nicht willkürlich ausgeübt und keine Schlüsse gezogen hat, die sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (OLG Köln NZV 1995, 202, 203).
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